Das Thema Nachhaltigkeit ist wohl unumstritten der Megatrend unserer Zeit!
Wo Megatrends en vogue sind ist natürlich auch die Regulatorik seitens des Gesetzgebers nicht weit entfernt. 

Seit 2017 greift die Corporate Social Responsibility (CSR) mit der deutschen Umsetzung (RUG-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) europaweit.
Dadurch soll der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung Rechnung getragen werden.

Begrifflichkeit

Der grundsätzliche Begriff Nachhaltigkeit wird von den meisten Unternehmen und Menschen im Sinne des ökologischen Footprint verstanden.
Per Definition: Welchen Einfluss hinterlässt 
der Mensch durch sein Handeln und Wirken auf der Erde.
Dem gegenüber steht aber noch etwas anderes, nämlich der sogenannte Handprint im Rahmen der Nachhaltigkeit.
Der Handprint bildet die soziale Komponente zwischen den Menschen, also das Miteinander ab.
An dieser Stelle tritt der Aspekt der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitenden in den Fokus.

Welche Unternehmen sind davon betroffen?

Direkt betroffene Unternehmen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und Umsatzerlösen von 40 MIO oder einer Bilanzsumme von 20 MIO (seit 2017 durch die CSR-RUG verpflichtendes Reporting).
Mittelbar betroffen können aber durchaus auch KMU`s sein, welche in direkter Zusammenarbeit oder durch Lieferketten mit direkt betroffenen Unternehmen in Verbindung stehen. 

Der Hintergrund ist, dass direkt betroffene Unternehmen in deren Berichterstattung darauf achten müssen, mit wem Sie in direkter oder indirekter Verbindung Ihres Geschäftsmodells stehen.
 

In einer globalisierten und vernetzten Welt ist also der Kontakt zur Gesetzgebung fast nicht mehr auszuschließen.



Zertifizierung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfüllt, sofern eine Zertifizierung vorliegt, einen der 3 Punkte zur Offenlegung von Angaben (Reporting) nach §289c HGB:

Soweit die Produkte der verschiedenen Anbieter eine Zertifizierung erfahren haben, kann die betriebliche Krankenversicherung ob als Benefit oder Einzelrisikoabsicherung strategisch auch zur Umsetzung Ihrer Ziele in Ihrer Berichterstattung aufgeführt werden.

Um eine Zertifizierung zu erhalten muss ein Produkt folgende Prüfungskriterien erfüllen:

Förderung ethischer Prinzipien

Fürsorge
Fürsorge bezeichnet die freiwillig übernommene Sorge um andere Personen. Ferner die tätige Bemühung um jemand, der dieser Bedarf Sie stellt eine Hilfstätigkeit zur Unterstützung in besonderen Lebenslagen dar. Ein freiwilliger Beitrag zur Verbesserung der Lebenserwartung und Lebensqualität. Der Arzt soll das Wohl des Patienten fördern und dem Patienten nützen zur Steigerung von Lebensqualität und Lebenserwartung
Autonomie
Das Prinzip der Autonomie gesteht jeder Person Kompetenz, Entscheidungsfreiheit und das Recht auf Förderung der Entscheidungsfähigkeit bzw. auf Selbstbestimmungsfähigkeit zu Es beinhaltet die Forderung der informierten Entscheidung vor jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme und die Berücksichtigung des Willens, der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten
Gerechtigkeit
Das Prinzip der Gerechtigkeit fordert eine faire Verteilung von Gesundheitsleistungen Das Gerechtigkeitsprinzip bedarf bei der Anwendung einer weiteren Interpretation und Konkretisierung Die Relevanz von Gerechtigkeitserwägungen ist eigentlich unbestritten und fast jeder würde wohl dem folgendem formalen Gerechtigkeits-prinzip zustimmen können: Gleiche Fälle sollten gleich behandelt werden, und ungleiche Fälle sollten nur insofern ungleich behandelt werden, als sie moralisch relevante Unterschiede aufweisen
Schadensvermeidung
Das Prinzip der Schadensvermeidung greift den traditionellen ärztlichen Grundsatz des Hippokratischen Eid auf: Der Arzt soll dem Patienten keinen Schaden zufügen Dies erscheint zunächst selbstverständlich. Bei einer unheilbaren Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium kann sich jedoch beispielsweise die Frage stellen, ob eine weitere Chemotherapie dem Patienten nicht eher schadet als nützt und damit unterlassen werden sollte

Da uns als bKV Partner & Solutions wichtig ist bei unserer Beratung darauf zu achten, dass unsere Mandanten durch unsere Produktexpertise auch ein Erfüllungskriterium für deren Berichterstattung generieren, empfehlen wir in erster Linie Benefits im Bereich der bKV, welche den Punkten der Richtlinien (SDG – Substainable Development Goals) im Rahmen der Berichterstattung Rechnung tragen.